
Ablauf & Kosten
Ablauf
Erstgespräch/ Psychotherapeutische Sprechstunde
Zu Beginn jeder Psychotherapie steht das Kennenlernen, da eine konstruktive und vertrauensvolle Therapiebeziehung ein enorm wichtiger Wirkfaktor darstellt. Ganz egal, ob Sie sich unsicher sind, ob eine verhaltenstherapeutische Behandlung für Ihr Anliegen das Richtige ist oder ob Ihnen eine ambulante Behandlung bereits empfohlen wurde (z.B. von Ihrem Hausarzt oder bei einer stationären Reha-Behandlung). In einem 25- bis 50-minütigen Erstgespräch bzw. einer psychotherapeutischen Sprechstunde haben Sie Gelegenheit, Ihr Anliegen zu schildern und mich kennenzulernen. Am Ende der Sprechstunde erhalten Sie eine diagnostische Einschätzung und eine individuelle Empfehlung für therapeutische Maßnahmen. Zudem wird besprochen, ob ich in meiner Praxis Kapazitäten habe, um Ihnen Termine anzubieten. Habe ich keinen freien Therapieplatz, besteht die Möglichkeit sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Sollte eine ambulante Verhaltenstherapie nicht geeignet sein, berate ich Sie bzgl. alternativer Behandlungsmethoden und verweise Sie an Institutionen, die Ihnen die gewünschte Hilfe anbieten können.
Probatorik
Wenn wir uns dazu entscheiden gemeinsam die therapeutische Arbeit aufzunehmen, können bis zu vier weitere Sitzungen, sogenannte „probatorische Sitzungen“ stattfinden, um Ihre Probleme genauer zu betrachten. In diesen Sitzungen werden wir gemeinsam Schwerpunkte, Ziele sowie den Ablauf und das Vorgehen der Therapie planen. Wenn Sie sich nach diesen Probesitzungen für eine längerfristige Therapie entscheiden, benötigen wir zur Antragsstellung einen „Konsiliarbericht“, eine Art Stellungnahme des Arztes Ihres Vertrauens (i.d.R. Ihr Hausarzt), um eine körperliche/organische Ursache Ihrer Beschwerden auszuschließen. Haben wir alles zusammen, unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung gegenüber dem Kostenträger (gesetzliche oder private Krankenkasse, Beihilfe o.a.).
Kurz- und Langzeittherapie
Die Beantragung und Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung verläuft in einem mehrstufigen Verfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel zunächst die Kosten für 12 Sitzungen, welche im Anschluss um 12 Sitzungen erweitert werden können (= 24 Std Kurzzeittherapie). Danach besteht die Möglichkeit per Gutachterverfahren die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umzuwandeln auf insgesamt 60 Stunden (= 60 Std Langzeittherapie). Dieses Stundenkontingent kann auch direkt zu Beginn beantragt werden. Falls notwendig, besteht die Möglichkeit einer Fortführung um weitere 20 Therapiesitzungen.
Dauer und Frequenz
Die Einzeltherapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal pro Woche statt. Besonders am Beginn der Behandlung finde ich wöchentliche Sitzungen hilfreich, um den Therapieprozess in Gang zu bringen. Im weiteren Verlauf können aber auch geringere oder größere Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen sinnvoll sein, so dass wir flexibel auf Ihre Bedürfnisse eingehen können. Erfahrungsgemäß dauert eine Kurzzeittherapie ca. ½ -1 Jahr, eine Langzeittherapie ca. 1-2 Jahre.
Generell sollte die Psychotherapie nur so lange fortgeführt werden wie notwendig und sinnvoll. Sind die Therapieziele in kürzerer Zeit als vorab angedacht erreicht, können wir die Therapie vorzeitig beendigen. Da Psychotherapie immer nur „Hilfe zur Selbsthilfe“ sein soll und Sie im Verlauf mit dem nötigen Rüstzeug ausgestattet werden sollen, um auch spätere Problemkonstellationen eigenständig zu bewältigen („Rückfallprophylaxe“), ist eine dauerhafte Behandlung nicht angedacht.
Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, freue ich mich, wenn Sie persönlich Kontakt zu mir aufnehmen.

Kosten
Psychotherapie wird bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen Symptomatik (wie z.B. im Falle der Diagnose einer Depression oder einer Angststörung) von den Krankenkassen erstattet/ übernommen, wenn die Behandlung von einem approbierten Psychotherapeuten in einem anerkannten Therapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie) durchgeführt wird. Da es sich bei meiner Praxis um einen von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Vertragsarztsitz für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen handelt, ist eine Kostenübernahme normalerweise problemlos möglich ist.
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen antragspflichtig, wobei sich das Verfahren unkompliziert gestaltet und ich Sie dabei unterstützen werde. Nach Genehmigung der Therapie entstehen für Sie keine privaten Kosten. Wichtig: zum Erstgespräch und zu Beginn jeden Quartals bringen Sie bitte die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mit. Eine Überweisung von Ihrem Hausarzt o.ä. ist nicht notwendig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
Privatversicherte
Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Leistungen für Privatversicherte hängt vom individuellen Versicherungstarif ab. Privatpatienten (auch Beihilfe) sollten sich vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrem Kostenträger in Verbindung setzen, um die Kostenübernahme und das Stundenkontingent abzuklären. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).